Förderungen für privaten Wohnbau

  • Förderungen

    Zu-, Neu- oder Umbau, Verbesserungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen – für zahlreiche Vorhaben gibt es Förderungen. Die Bedingungen sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden und ändern sich häufig. Die Förderungshöhe ist abhängig von Ihrem Einkommen, der Wohngröße und vielem mehr.

  • Ob Landesdarlehen, Zinsstützung oder nicht rückzahlbarer Zuschuss – der Griff in den Fördertopf lohnt sich in jedem Fall, denn Wohnbauförderungsmittel sind das billigste Geld zum Bauen und Sanieren.
    Wie Sie an Förderungen kommen und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie bei Ihrem Volksbank-Wohnbauberater.

  • Förderungsmöglichkeiten im Bundesland Salzburg

    • Förderungen im Bundesland Salzburg

      Das Land Salzburg bietet vielfältige Fördermöglichkeiten. Ihr Volksbank Berater informiert Sie gerne, welche Förderungen für Sie im Bundesland Salzburg in Frage kommen.

    Kaufförderung

    • Gefördert wird der Erwerb einer neu errichteten Wohnung oder eines Hauses in der Gruppe im Bundesland Salzburg. Der Verkäufer ist Bauträger.

    Errichtungsförderung im Eigentum

    • Gefördert werden die Errichtung von

      • Einzel- und Doppelhäusern
      • Bauernhäusern
      • Austraghäusern
      • Häusern in der Gruppe
      • die Schaffung neuen Wohnraums durch Auf-, Zu- oder Einbau

      im Bundesland Salzburg.

    Sanierungsförderung

    • Folgende Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern werden gefördert:
      • Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwände, oberste Geschoßdecke, Dachschräge, Kellerdecke, Fenster)
      • Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungsanlagen (Biomasse, Fernwärme, Wärmepumpe)
      • Thermische oder photovoltaische Solaranlagen
      • Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
      • Dachsanierung
      • Alten- und behindertengerechte Ausstattung
      • Erstmaliger Einbau oder Sanierung eines Bades
      • Elektroinstallationen
      • Baulicher Feuchtigkeitsschutz
      • Sonstige Sanierungsmaßnahmen

      Alternativ kann für Wärmebereitstellungsanlagen und Solaranlagen eine Energieförderung beantragt werden.

    Kaufförderung einer Mietkaufwohnung

    • Gefördert wird der Kauf einer geförderten Mietwohnung. Voraussetzung ist, dass diese aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Anspruchs ins Eigentum erworben wird.

    Weitere Förderungsmöglichkeiten

    Weitere Förderungsmöglichkeiten

    Eine Übersicht aller möglichen Förderungen finden Sie auf der Seite des Landes Salzburg.

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    Online Assistent

    Online Assistent für Förderansuchen

    Der Online Assistent des Landes Salzburg hilft Ihnen bei der Klärung von Förderungsfragen.

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  • Förderungsmöglichkeiten im Bundesland Oberösterreich

    • Förderungsmöglichkeiten in Oberösterreich

      Das Land Oberösterreich bietet vielfältige Fördermöglichkeiten. Ihr Volksbank Berater informiert Sie gerne, welche Förderungen für Sie im Bundesland Oberösterreich in Frage kommen.

    Förderungen im Bereich Neubau

    Eigenheim bzw. Errichtung einer zweiten Wohnung

    • Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen durch die Gewährung von Zinsenzuschüssen zu Hypothekardarlehen oder eines einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschusses.

    Reihenhäuser

    • Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen durch die Gewährung von Zinsenzuschüssen zu Hypothekardarlehen oder eines einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschusses, sofern die Anlage aus mindestens 3 Reihenhäusern bzw. 2 Doppelhäusern besteht.

    Miet(kauf)wohnungen, Eigentumswohnungen, Altersgerechte Wohnungen, Wohnheime

    • Gefördert wird der Neubau von Miet(kauf)- und Eigentumswohnungen, altersgerechte Wohnungen bzw. Wohnheime durch Förderungsdarlehen oder Annuitätenzuschüsse des Landes Oberösterreich.

    Förderungen im Bereich Sanierung

    Abbruch eines Wohnhauses und gleichzeitiger Neubau eines Eigenheims mit höchstens 3 Wohnungen gemäß der Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung I 2020

    • Gefördert wird der Abbruch eines Wohnhauses und der gleichzeitige Neubau eines Eigenheims mit höchstens drei Wohnungen.

    Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung I 2020

    • Gefördert wird die Sanierung, die Errichtung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- und Einbau, die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude.

    Förderungen im Bundesland Oberösterreich

    Weitere Förderungsmöglichkeiten

    Eine Übersicht aller möglichen Föderungen finden Sie auf der Seite des Landes Oberösterreich.

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    Dokumente vom Land Oberösterreich

    Dokumente vom Land Oberösterreich

    Laden Sie sich Anträge zu Wohnbauförderung, Annuitätenzuschüsse und Wohnbeihilfe direkt vom Land Oberösterreich herunter.

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  • Förderungsmöglichkeiten im Bundesland Steiermark

    • Bundesland Steiermark

      Das Land Steiermark bietet vielfältige Fördermöglichkeiten. Ihr Volksbank Berater informiert Sie gerne, welche Förderungen für Sie im Bundesland Steiermark in Frage kommen.

    Eigenheimförderung

    • Förderung des Landes Steiermark für die Neuerrichtung eines Eigenheimes. Bitte beachten Sie, dass mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 27.09.2018 ab dem 01.01.2019 eine neue Eigenheimförderung eingeführt wird.

    Wohnbauscheck - Ersterwerb von Eigentumswohnungen

    • Der Wohnbauscheck ist ein Förderungsdarlehen des Landes Steiermark für den Ersterwerb von Eigentumswohnungen.

    Hausstandsgründung von Jungfamilien - Förderung

    • Die Förderungen des Landes Steiermark für die Hausstandsgründung von Jungfamilien und Gleichgestellten unterstützt Jungfamilien beim Erwerbe der erforderlichen Wohnräume und der für die Haushaltsführung notwendigen Einrichtungsgegenstände.

    Umfassende Sanierung

    • Hauseigentümer oder Bauberechtigte erhalten nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von 45 % zu Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren.

    Umfassende energetische Sanierung "Kleine Sanierung"

    • Hauseigentümer, Mieter, Wohnungseigentümer und Bauberechtigte erhalten einen Zuschuss vom Land Steiermark für eine "umfassende energetische Sanierung" oder eine "kleine Sanierung".

    Assanierung im Rahmen der Wohnhaussanierung

    • Unter Assanierung versteht man das zumindest weitgehende Ersetzen eines bestehenden Gebäudes am selben Standort. Eine Assanierung liegt dann vor, wenn ein Gebäude nicht als Ganzes erhaltenswert ist und durch einen kompletten Neubau ersetzt wird oder ein Neubauanteil von mehr als 50 % - bezogen auf die bisherige Nutzfläche - vorliegt.

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