Betriebliche Kollektivversicherung

  • Die betriebliche Kollektivversicherung wurde als Alternative zur Pensionskassenlösung geschaffen. Sie vereint die steuerlichen Vorteile von Pensionskassenlösungen mit einer Garantieverzinsung und sofortiger Unverfallbarkeit („Rucksackprinzip“).

Garantiezins als wesentlichstes Merkmal

  • Als Form der klassischen Rentenversicherung garantiert die betriebliche Kollektivversicherung einen einmal festgelegten Zinssatz und darüber hinaus die Sterbetafeln. Der Arbeitnehmer und künftige Pensionist kann daher mit einer garantierten Zusatzpension rechnen.

Details zur Kollektivversicherung

  • Die betriebliche Kollektivversicherung ist eine Gruppenrentenversicherung, welche auf dem Versicherungsrecht und Betriebspensionsgesetz beruht. Neben einer lebenslangen Altersrente beinhaltet diese Versicherung eine Hinterbliebenvorsorge für Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder. Darüber hinaus gibt es auch noch die Option eines verstärkten Berufsunfähigkeitsschutzes.

Produktmerkmale der betriebl. Kollektivversicherung:

    • Garantieverzinsung
    • garantierte Sterbetafeln
    • Wertsicherung durch Gewinnbeteiligung in der Versicherung
    • Versicherungssteuer 2,5% (statt der üblichen 4%)

Zwei Produktvarianten werden angeboten

  • Die Garantiepension mit einer reinen Rentenversicherung und die Garantiepension mit Berufsunfähigkeitsschutz. Letztere beinhaltet neben der garantierten Altersrente auch einen höheren Versicherungsschutz im Falle einer Berufsunfähigkeit oder bei vorzeitigem Ableben.

Vorteile für den Arbeitnehmer

    • Lohnerhöhung brutto für netto
    • Finanzielle Absicherung im Alter und für die Familie
    • Garantierte Zusatzpension
    • Eigenbeiträge mit 4,25 % staatlicher Prämie (Wert 2016)
    • Sofortige Unverfallbarkeit (Rucksack-Prinzip)

Vorteile für den Arbeitgeber

    • Prämienzahlungen sind Betriebsausgaben
    • keine Lohnnebenkosten, daher günstige Lohnerhöhung
    • Mitarbeitermotivation und Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen

Das Rucksack-Prinzip

  • Alle Prämienzahlungen sind von Beginn an unverfallbar, daher gibt es einen sofortigen "Rucksack", den der Mitarbeiter beim Arbeitgeber-Wechsel mitnehmen kann. Informieren Sie sich bereits jetzt über die neuen betrieblichen Vorsorgemodelle bei Ihrem Berater.